Amtshandlungen

Eintritt

Sie möchten zur Evangelischen Kirche dazugehören?
Darüber freuen wir uns.
Herzlich willkommen!

Wenn Sie früher einmal evangelisch waren und aus der Kirche ausgetreten sind, …

dann wenden Sie sich doch bitte mit Ihrer Bestätigung des Amtsgerichtes über Ihren Kirchenaustritt an einen unserer Pfarrer.
Nach einem Gespräch beschließt das Presbyterium der angefragten Gemeinde Ihre Wiederaufnahme.
Die kann im Rahmen eines Gottesdienstes durch ein kurzes Gebet und persönliches Segenswort erfolgen.

Zugehörigkeit zu einer Gemeinde außerhalb meines Wohnortes

Wenn Sie zu einer evangelischen Kirchengemeinde gehören möchten, die nicht Ihrem Wohnort entspricht, ist das in begründeten Fällen möglich.
Wenden Sie sich bitte dann an den zuständigen Pfarrer/an die zuständige Pfarrerin der Gemeinde, zu der Sie angehören möchten.
Per Presbyteriumsbeschluss ist eine Mitgliedschaft in besonderen Fällen ebendort möglich.
Die neue Gemeinde informiert dann ihre alte Gemeinde.
Bitte beachten Sie: durch eventuellen Umzug erlischt die Mitgliedschaft in der neuen Gemeinde.
Sie werden automatisch bei der Gemeinde gemeldet, zu der Sie mit Ihrem neuen Wohnsitz zugehören.
Sie können aber erneut einen Antrag auf Zugehörigkeit zu einer anderen Gemeinde stellen.

Wenn Sie bisher in Ihrem Leben noch keiner christlichen Konfession angehört haben, …

dann können Sie mit einem unserer Pfarrerinnen gemeinsam Ihre Taufe vorbereiten.
Denn natürlich werden nicht nur Säuglinge getauft, sondern auch Jugendliche und Erwachsene unterschiedlichen Alters.

Wenn Sie früher einmal katholisch waren oder noch katholisch sind, …

dann gilt dasselbe Prozedere. Auf alle Fälle müssen Sie, über das zuständige Amtsgericht, offiziell aus der Kirche austreten. Dann erst können wir Sie in die Evangelische Kirche aufnehmen.
Die katholische Taufe ist anerkannt. Sie müssen also nicht erneut getauft werden.

Wenn Sie bisher einer christlichen Gemeinschaft außerhalb der Landeskirche angehören, …

dann sollte die Aufnahme in die Landeskirche kein Problem sein.
Denn die Taufe ist unter allen Kirchen, die sich zur ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) halten, anerkannt.
Sind Sie noch nicht getauft, ist auch eine Erwachsenentaufe in unserer Gemeinde möglich.

Fragen?

Wenn Sie noch Fragen haben, stehen Ihre Pfarrerinnen selbstverständlich zur Verfügung.
Gerne gibt Ihnen auch das Gemeindebüro entsprechende Auskünfte.